

Das ist im Todesfall als Erstes zu tun
Für Sie als Hinterbliebene ist ein Todesfall eine Ausnahmesituation. Ganz gleich, ob Sie sich darauf vorbereiten konnten oder er unerwartet eintritt. Hier informieren wir Sie, welche ersten Schritte nun wichtig sind und welche Dokumente wir benötigen.
Zuerst einen Arzt rufen
Verstirbt ein Angehöriger bei Ihnen zu Hause, rufen Sie als Erstes Ihren Hausarzt an. Erreichen Sie ihn nicht (zum Beispiel nachts), informieren Sie unter der Telefonnummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser schickt einen diensthabenden Arzt. Nur ein Arzt darf die Todesbescheinigung ausstellen.
Tritt der Tod in einer Institution wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein, verständigt das Pflegepersonal den Arzt.
Als Nächstes uns benachrichtigen
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter dieser Nummer: 030 - 606 12 79. Wir sind von unserem Bestattungshaus am Britzer Damm auf kurzem Wege bei Ihnen. Gemeinsam besprechen wir zuerst organisatorische Themen, wie erforderliche Dokumente und die Überführung. Im Anschluss geht es darum, eine schöne, individuelle Trauerfeier nach Ihren Wünschen zu gestalten. Und das in aller Ruhe.
Lassen Sie die Formalitäten unsere Sache sein.
Ausgerechnet im akuten Todesfall sind einige Formalitäten zu erledigen – deshalb übernehmen wir das für Sie.

Wichtige Unterlagen vorab zusammenstellen
Es hilft uns jedoch, wenn Sie die wichtigsten Unterlagen vorab zusammenstellen. Falls der Tod eines Angehörigen zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit erwartbar ist, empfehlen wir, dies schon im Vorfeld zu erledigen. Keine Sorge: Schaffen Sie es nicht, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne dabei. Denn wir möchten, dass Sie in Ruhe trauern können und sich nicht mit Papierkram befassen müssen.
In der Regel benötigen wir:
Personalausweis des Verstorbenen
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Bei Ledigen: Geburtsurkunde
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Bei Verheirateten: Familienstammbuch oder Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
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Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
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Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
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Bei im Ausland ausgestellten Urkunden: beglaubigte Übersetzungen
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Rentennummer/n
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Krankenkassenkarte
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Wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Sterbe- oder Lebensversicherungspolicen, Grabdokumente