
Bestattungspflicht
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, das heißt jeder Verstorbene muss bestattet werden, wobei das Gesetz eine Ausnahme hat.
Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht.
Bestattungspflichtig sind nach §16, Absatz 1 des Bestattungsgesetzes in folgender Reihenfolge:
Der Ehegatte oder Lebenspartner
Die volljährigen Kinder
Die Eltern
Die volljährigen Geschwister
Die volljährigen Enkelkinder
Die Großeltern
Sind die Bestattungspflichtigen in der o.g. Reihenfolge nicht vorhanden oder kommen die Bestattungspflichtigen der Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so wird die Bestattung durch das örtliche Bezirksamt auf Kosten des Bestattungspflichtigen, die Bestattung einleiten.
Auch ein amtlich bestellter Betreuer ist nicht verpflichtet, die Bestattung eines zuvor Betreuten zu veranlassen. Sofern die Bestattungskosten nicht vom Bestattungspflichtigen aufzubringen sind, muss sich dieser mit seinem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.